16. August 2012
Frankreich

Keine Aufteilung von Anteilen an einer SARL bei Scheidung

Nach einem Urteil des französischen Kassationshofs vom 4.7. 2012 sind die Anteile eines Ehegatten an einer SARL (diese entspricht in etwa einer deutschen GmbH) im Rahmen der Scheidung der Ehe nicht im Rahmen der Güterrechtsauseinandersetzung zwischen den Eheleuten aufzuteilen, da nur der Inhaber der Anteile Gesellschafter ist. Im Rahmen der Güterrechtsauseinandersetzung sei allerdings der Wert der Anteile zu berücksichtigen und auszugleichen.

Link zum Urteil