05. September 2012
Australien

Keine eigene rechtliche Vertretung für Kinder im Sorgerechtsverfahren

Der High Court of Australia, das höchste australische Gericht, hat es in einem internationalen Sorgerechtsstreit abgelehnt, vier minderjährigen Schwestern ein von ihren Eltern unabhängiges Recht auf eine eigene rechtliche Vertretung und entsprechendes rechtliches Gehör einzuräumen. Die Töchter eines Italieners und einer Australierin wollten in Australien bleiben, statt mit ihrem Vater nach Italien zu gehen.

Das Gericht folgte der Auffassung des Solicitor-General von Queensland, wonach die Interessen der Kinder im Verfahren hinreichend berücksichtigt worden seien. Dass Kinder nach dem Family Law Act nicht dieselbe rechtliche Handlungsfähigkeit wie Eltern hätten, sei u. a. deshalb so gewollt, weil es sie davor bewahre, einen Rechtsstreit gegen ihre Eltern zu führen. Das Verfahren geht nun zurück an den Family Court.