25. Mai 2018
Mexiko/Ciudad de México

Keine Güterrechtsregelung für nichteheliche Lebensgemeinschaft

In einem Urteil vom 25.4.2018 (Verfahren 4219/2016) hat die Erste Kammer des Obersten Gerichts Mexikos (der Suprema Corte de Justicia de la Nación) entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (concubinato) nach dem Zivilgesetzbuch der Ciudad de México keine güterrechtlichen Ansprüche hergeleitet werden können. Das Fehlen einer güterrechtlichen Regelung für Lebensgemeinschaften in diesem Zivilgesetzbuch sei keine Diskriminierung im Verhältnis zu Verheirateten. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft werde als Form des Zusammenlebens oft gerade deshalb gewählt, weil sie weniger rechtliche Konsequenzen als eine Ehe habe. Eine Güterteilung nach ihrer Beendigung komme deshalb nur dann in Betracht, wenn eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen worden sei. Die Eingehung einer Lebensgemeinschaft allein könne nicht als stillschweigender Abschluss einer solchen Vereinbarung gewertet werden.

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