29. August 2018
Vereinigtes Königreich

Keine Scheidung ohne schuldhaftes Verhalten

Im Urteil Owens (Appellant) v Owens (Respondent) [2018] UKSC 41 vom 25.7.2018 hat der britische Supreme Court die Voraussetzungen von Sec 1 (2) (b) Matrimonial Causes Act 1973, der ein schuldhaftes Verhalten des Ehepartners als (eine mögliche) Grundlage der Feststellung des irreversiblen Scheiterns der Ehe als Scheidungsvoraussetzung betrifft, näher erläutert. Demnach muss (a) das Verhalten des Antragsgegners festgestellt, (b) die Wirkung, die dieses Verhalten unter Berücksichtigung aller Umstände auf den Partner hatte, eingeschätzt und (c) die Frage, ob es angesichts des Verhaltens des Partners und seiner Wirkung auf den anderen unvernünftig ist, zu erwarten, dass der Antragsteller mit dem Antragsgegner weiter zusammenleben sollte, beantwortet werden. Die Tatsache, dass eine Ehe freudlos oder unglücklich sei, reiche nach bestehender Gesetzeslage für eine Scheidung nicht aus. Da diese Prüfung im konkreten Fall negativ ausfiel und, bei fehlendem Scheidungswillen des Ehemannes als Antragsgegner, auch die Trennungszeit von 5 Jahren nach Sec 1 (2) (e) noch nicht abgelaufen war, wies das Gericht den Scheidungsantrag ab und verwies die Antragstellerin darauf, den Ablauf dieser Frist abzuwarten. Dies sei eine zwingende Konsequenz der gegenwärtig geltenden Rechtslage. Das Parlament möge eine Gesetzesänderung erwägen.

Zahlreiche Fachleute erklärten nach dem Urteil die bestehende Gesetzeslage für unbefriedigend und forderten die Einführung einer von einem vorwerfbaren Verhalten unabhängigen Scheidungsmöglichkeit.

Link zu Seite des Supreme Court mit Möglichkeit zum Herunterladen des Urteilstexts