26. August 2015
Island, Oman

Kinderrechtskonvention

Island hat seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu Art. 37 des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes abgegebene Erklärung mit Wirkung zum 20.5.2015 zurückgezogen.

Oman hat seine bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalte zu den Artikeln 7, 9, 21 und 30 mit Wirkung vom 14.1.2011 zurückgezogen.

Quelle: BGBl. II 2015, 1028 und https://treaties.un.org/.