26. April 2016
USA/Florida

Kindeswohl im Adoptionsverfahren

Der Gouverneur von Florida, Rick Scott, hat Ende März ein Gesetz ausgefertigt, das vorsieht, dass Richter in Adoptionsfällen stets im Sinne des Kindeswohls („best interests of the child“) entscheiden. Bisher gab es eine Regelung, die ebenfalls das Kindeswohl zum Maßstab erklärte und eine konkurrierende, die Adoptionsagenturen Mitwirkungsrechte im Adoptionsverfahren zusprach, die in der Praxis gelegentlich dazu führten, dass dem Wunsch der bisherigen Eltern mehr Gewicht zukam als dem Kindeswohl.

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