26. Januar 2016
Neuseeland

"Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" zur Nominierung von Trauungspersonen berechtigt

Der Registrar-General von Neuseeland hat am 10.12.2015 eine Bekanntmachung veröffentlicht, nach der die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters berechtigt ist, nach den Vorgaben des Marriage Act von 1955 Trauungspersonen zu nominieren.

In Neuseeland sind Religionsgemeinschaften und auch Weltanschauungsgemeinschaften, die keiner Religion i.e.S. verpflichtet sind, zur Nominierung von Trauungspersonen befugt, wenn sie die durch das Gesetz gemachten formalen Vorgaben erfüllen und einem von ihnen gestellten diesbezüglichen Antrag stattgegeben wird. Dies wird durch eine entsprechende Bekanntmachung festgestellt (vgl. hierzu Sec 9 und 10 Marriage Act).

Bei der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters handelt es sich um eine 2005 gegründete satirisch gemeinte „Religionsgemeinschaft“, die absurd-komische Glaubensinhalte propagiert, in deren Zentrum das fliegende Spaghettimonster als Gottheit steht. In der Vergangenheit hatten Anhänger die Behörden verschiedener Staaten mit der Forderung irritiert, auf Passfotos mit einem Nudelsieb als religiöser Kopfbedeckung zu erscheinen.

Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters hat angekündigt, im Unterschied zu anderen autorisierten Gemeinschaften in Neuseeland auch gleichgeschlechtliche Paare trauen zu wollen.

Link zur Bekanntmachung des Registrar-General