29. November 2012
Marokko
Klarstellung zur Eintragung von Vornamen
Der marokkanische Innenminister hat Ende September ein neues Rundschreiben zur Eintragung von Vornamen ins Register angekündigt und dabei dementiert, dass die Eintragung berberischer Vornamen ins Register unzulässig sei. Bei zwei Fällen, in denen die Eintragung solcher Namen verweigert worden sei, habe es sich um spezifische Einzelfälle gehandelt. Vornamen müssten lediglich „verständlich“ sein. Der Anteil der Berber (Amazigh) an der marokkanischen Bevölkerung wird auf etwa 40% geschätzt.