29. November 2012
Marokko

Klarstellung zur Eintragung von Vornamen

Der marokkanische Innenminister hat Ende September ein neues Rundschreiben zur Eintragung von Vornamen ins Register angekündigt und dabei dementiert, dass die Eintragung berberischer Vornamen ins Register unzulässig sei. Bei zwei Fällen, in denen die Eintragung solcher Namen verweigert worden sei, habe es sich um spezifische Einzelfälle gehandelt. Vornamen müssten lediglich „verständlich“ sein. Der Anteil der Berber (Amazigh) an der marokkanischen Bevölkerung wird auf etwa 40% geschätzt.