26. April 2016
Niederlande, Somalia

KRK

Die Niederlande haben gegen die Vorbehalte  Somalias vom 1.10.2015 zu Art. 14, 20 und 21 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Einspruch eingelegt, was jedoch das Inkrafttreten der KRK zwischen Somalia und den Niederlanden nicht ausschließt.

Quelle: BGBl. 2016 II 406 und https://treaties.un.org