24. Februar 2017
Kuba

KSÜ

Am 20.2.2017 hat Kuba seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) hinterlegt. Das KSÜ tritt für Kuba am 1.12.2017 in Kraft.

Amtliche Meldung auf hcch.net

Nachtrag vom 26.11.2017: Mittlerweile ist das Inkraftttreten auch im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl. 2017 II 1344).