27. März 2019
Guyana, Nicaragua

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird für Guyana und Nicaragua am 1.12.2019 in Kraft treten. Geltung im Verhältnis zu Deutschland tritt jedoch erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art 58 KSÜ ein.

Quelle www.hcch.net (Übk. Nr. 34)