27. September 2019
Mexiko/Oaxaca, Sinaloa, Zacatecas

LGBTI-Rechte in Mexiko

Der Kongress von Oaxaca hat am 28.8.2019 Änderungen im Zivilgesetzbuch des Bundesstaates beschlossen, die die Rechte von Personen mit LGBTI-Geschlechtsidentität betreffen. U. a. werden gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht (Neufassung von Art. 143 ZGB) und ebenso gleichgeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaften (Konkubinate; Art. 143 bis ZGB). Im Register kann die selbstempfundene Geschlechtsidentität mittels Anlage einer neuen Geburtsbeurkundung berücksichtigt werden, ohne dass eine geschlechtsanpassende Operation oder eine ärztliche Diagnose notwendig ist; auch die Vornamen können entsprechend angepasst werden.

Im Juni hat der Kongress des Bundesstaates Sinaloa eine Änderung des lokalen Familiengesetzbuchs zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen abgelehnt. Auch im Bundesstaat Zacatecas scheiterte im August ein Antrag im Kongress auf Änderung des Familiengesetzbuchs zu diesem Zweck. Allerdings ist es in Bundesstaaten, deren Gesetzgebung gleichgeschlechtliche Eheschließungen nicht vorsieht, möglich, diese unter Berufung auf die Verfassungsauslegung des Obersten Gerichtshofs (Suprema Corte de Justicia de la Nación) gerichtlich zu erzwingen.