28. Juli 2021
Vereinigtes Königreich

Lugano-Übereinkommen

Am 1.7.2021 hat die Schweiz als Depositarstaat des Übereinkommens vom 30.10.2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LugÜ II) die Vertragsstaaten davon in Kenntnis gesetzt, dass die EU mitgeteilt habe, nicht in der Lage zu sein, ihre Zustimmung zum Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Übereinkommen von Lugano zu geben. Sie bezog sich dabei auf eine Verbalnote der EU vom 28.6.2021. Da alle Vertragsparteien einem Beitritt zustimmen müssen, damit der Depositarstaat eine Einladung zum Beitritt aussprechen kann (Art. 72 Abs. 3 S. 1 LugÜ II), ist der Beitritt des Vereinigten Königreichs damit gescheitert. Allerdings kann theoretisch in der Zukunft ein neuer Antrag gestellt werden.

Link zur Note der Schweiz

Link zur Verbalnote der EU