20. Januar 2014
Spanien

Maßgeblicher Zeitpunkt für Unterhaltsanspruch

Der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) hat am 27.12.2013 entschieden, dass für den Kindesunterhaltsanspruch nach einer Scheidung der Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgeblich ist. Die Audiencia de Alicante als Vorinstanz hatte auf das Datum des Urteils abgestellt.

Das Urteil steht in einem Vereinheitlichungszusammenhang mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 27.11.2013, das in einem Unterhaltsprozess aufgrund Feststellung nichtehelicher Vaterschaft ebenfalls die Klageeinreichung für maßgeblich erklärt hatte.