25. November 2014
Vereinigtes Königreich/England und Wales

Maßnahmen gegen Scheinehen

Nach einer Ankündigung des Ministers für Sicherheit und Einwanderung, James Brokenshire, vor dem britischen Unterhaus werden ab dem 2.3.2015 in England und Wales verschärfte Bestimmungen für die Anzeige der Absicht, eine Ehe zu schließen oder eine zivile Partnerschaft einzugehen, gelten. Alle Paare müssen dann eine Notifikationsfrist von 28 Tagen vor der geplanten Eheschließung bzw. Partnerschaftseingehung einhalten. Bei Paaren, deren einer Teil aus einem Staat kommt, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, kann die Frist auf bis zu 70 Tage ausgedehnt werden. Dies soll der besseren Identifizierung von Scheinehen und Scheinpartnerschaften dienen, die zwecks Erlangung eines Aufenthaltsrechts geschlossen werden. Diesem Ziel dienen auch neue Verfahrensregeln zur Überprüfung von Verbindungen, bei denen ein Teil nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammt.

Die Maßnahmen erfolgen aufgrund von Teil 4 des Immigration Act 2014, der am 14.5.2014 den Royal Assent erhalten hat.

Link zum Teil 4 des Immigration Act 2014