23. Oktober 2014
Indien

Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung angeordnet

Der High Court von Delhi hat Anfang Oktober die Untergerichte in seiner Jurisdiktion angewiesen, Maßnahmen zu treffen, um die Bestimmung in Sec 21B Hindu Marriage Act, die vorsieht, dass ehebezogene Verfahren (Unterhalts- und Scheidungsfälle) nach Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden sollen, einzuhalten. Die gegenwärtig in der Regel mehrjährige Verfahrensdauer stelle insbesondere in Unterhaltsverfahren ein Problem dar, da von den Möglichkeiten zur Gewährung von Interimsunterhalt (Sec 24 und 25 Hindu Marriage Act) in der Praxis kaum Gebrauch gemacht werde und Verfahren auf Unterhaltsgewährung nach der alternativen Anspruchsgrundlage in Sec 125 Criminal Procedure Code oft noch länger dauerten. Eine Beschleunigung soll u.a. dadurch erfolgen, dass die Untergerichte den Parteien entsprechender Prozesse nun durch den High Court in der Weisung festgelegte konkrete Fristen vorgeben müssen, innerhalb derer bestimmte Verfahrensschritte zu erledigen sind.