01. August 2011

Mauritius. Reform des Scheidungsrechts

Das
Scheidungsrecht wurde durch Gesetz
Nr 2/2011 vom 25.4.2011 (The Divorce and Judicial Separation (Miscellaneous Provisions)
Act 2011, in Kraft seit dem 15.5.2011)
reformiert.

Wo bisher nur die Scheidung durch Nachweis des Verschuldens eines
der Ehegatten möglich war, wurden die einverständliche Scheidung und die
Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip eingeführt, die beide erst nach Ablauf
von 24 Monaten seit der Eheschließung beantragt werden können. Zusätzlich hat
der Gesetzgeber die Mindesttrennungsdauer vor der Scheidung wegen Abbruchs der
ehelichen Lebensgemeinschaft von fünf Jahren auf drei Jahre herabgesetzt. Diese
Änderungen ziehen in absehbarer Zeit auch eine Reform der Organisation der
Familiengerichte nach sich.

Die Reform und weitere punktuelle
Rechtsänderungen werden bei der Aktualisierung des Länderberichts mit
einer der nächsten Lieferungen berücksichtigt.

Prof. Dr.
Stephanie Rohlfing-Dijoux

(25.7.2011)