28. Oktober 2015
El Salvador

Mehrheit für verfassungsrechtliches Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen

Eine Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung von El Salvador hat Mitte April 2015 für eine Reform der Art. 32, 33 und 34 der Verfassung gestimmt, mit der die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert, für die Bestimmung des Geschlechts auf das Geburtsgeschlecht abgestellt und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Adoption untersagt wird. Nach den für Verfassungsänderungen geltenden Regeln muss die Änderung durch die für die nächste Legislaturperiode (2015-2018) gewählte Nationalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt werden (Art. 248 Abs. 2 Verf.). Ein 2009 unternommener Versuch, ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in die Verfassung aufzunehmen, war an dieser Hürde gescheitert.