11. März 2014
USA/Utah

Memorandum zu Adoptionsverfahren veröffentlicht

Der Generalanwalt (Attorney General) des US-Bundesstaats Utah, Sean Reyes, hat ein Memorandum veröffentlicht, mit dem die Richter des Staates aufgefordert werden, Adoptionsverfahren, die gleichgeschlechtliche Ehepaare betreffen, auszusetzen, bis das Verfahren um die Verfassungsmäßigkeit von Amendment 3 zur Staatsverfassung, das das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen betrifft, rechtskräftig abgeschlossen ist.

In Utah hängt das Adoptionsrecht von Paaren vom Bestehen einer gültigen Ehe ab. Vor kurzem hatte ein Bundesrichter Amendment 3 zur Staatsverfassung wegen Verstoßes gegen das 14. Amendment zur Bundesverfassung für verfassungswidrig erklärt und zunächst keinen Vollzugsaufschub angeordnet, sodass bis zu einer Entscheidung des Supreme Court der USA, die nachträglich einen Vollzugsaufschub erklärte, etwa 900 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen wurden, deren Wirksamkeit umstritten ist. Im Unterschied zur Bundesregierung erkennt die Regierung des Staates Utah diese Ehen nicht an.

Das Memorandum ist für Richter nicht bindend.

Link zum Memorandum