29. November 2017
Bolivien

Möglichkeit der Eheschließung für Transsexuelle vefassungswidrig

Mit Urteil Nr. 0076/2017 vom 9.11.2017 hat das bolivianische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional Plurinacional) Art. 11 Abs. II des Gesetzes Nr. 807 vom 21.5.2016 über die Geschlechtsidentität für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift erlaubte Transsexuellen nach dem Wechsel des Geschlechts die Ausübung aller Grundrechte entsprechend dem neuen Geschlecht und damit auch die Eheschließung. Diese ist nun nicht mehr möglich. Nach Medienberichten soll es bisher acht Eheschließungen von Transsexuellen gegeben haben; deren Status ist nun unklar.

Urteil 0076/2017 Teil 1       Urteil 0076/2017 Teil 2