25. November 2015
Guatemala

Mindestalter für Eheschließungen neu geregelt

Der Kongress von Guatemala hat am 5.11.2015 ein Gesetzesdekret (Decreto 8-2015) verabschiedet, mit dem das Mindestalter für Eheschließungen einheitlich auf 18 Jahre festgesetzt und verschiedene Vorschriften des Zivilgesetzbuchs entsprechend geändert wurden. Bei Vorliegen „fundierter Gründe“ (razones fundadas) kann ein Richter eine Eheschließung jedoch ausnahmsweise schon ab 16 Jahren vornehmen. Bisher konnten Männer mit Zustimmung der Eltern ab 16, Frauen ab 14 Jahren heiraten.

Die Ausnahmeregelung für Minderjährige – die im ursprünglichen Normentwurf nicht enthalten war – wurde von Menschenrechtsorganisationen teils scharf kritisiert. In Guatemala sind Schwangerschaften Minderjähriger und Frühehen sehr verbreitet.

Außerdem werden tatsächliche Lebensgemeinschaften (uniones de hecho) Minderjähriger nicht mehr anerkannt. Der Text von Art. 177 des Zivilgesetzbuchs wurde entsprechend geändert.

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