25. April 2014
Aserbaidschan

Ministerkabinett verabschiedet Adoptionsrechtsänderungen

Das Ministerkabinett von Aserbaidschan hat per Verordnung die Verfahrensregeln für die Adoption aserbaidschanischer Kinder durch Ausländer geändert. Demnach ist das Ministerkabinett künftig in jedem Auslandsadoptionsfall zu informieren. Außerdem muss künftig das staatliche Komitee für Familien-, Frauen- und Kinderangelegenheiten in 6-Monats-Abständen dem Ministerkabinett Berichte über die Aktivität akkreditierter Adoptionsagenturen in Aserbaidschan und akkreditierter Adoptionsagenturen im Ausland, die mit der Betreuung aserbaidschanischer Adoptivkinder befasst sind, vorlegen.