24. Oktober 2014
Frankreich

Modellversuch zu garantiertem Mindestunterhalt

Seit dem 1.10.2014 wird in 20 französischen Départements (Ain, Aube, Charente, Corrèze, Côtes d'Armor, Finistère, Haute-Garonne, Hérault, Indre-et-Loire, Loire-Atlantique, Haute-Marne, Meurthe-et-Moselle, Morbihan, Pas-de-Calais, Rhône, Saône-et-Loire, Paris, Seine-et-Marne, Territoire de Belfort und La Réunion) aufgrund von Art. 27 des Gesetzes vom 4.8.2014 über die wirkliche Gleichheit zwischen Frauen und Männern ein 18-monatiger Modellversuch zum garantierten Mindestunterhalt (pension alimentaire minimale) durchgeführt. Demnach können nach einer Scheidung oder Trennung Alleinerziehende eine staatliche Unterhaltszahlung bis zu 95 Euro Höhe erhalten, wenn der Unterhaltsschuldner nicht zahlt. Bei einer Versöhnung des Paares wird die Unterstützung 6 Monate weitergezahlt. Faktisch handelt es sich hierbei um eine Modifizierung der Auszahlung der Familienunterstützung (allocation de soutien familial – ASF), für die bisher längere Fristen und andere Bedingungen vorgesehen sind. Etwa 40% aller Kindesunterhaltsverpflichtungen werden nicht oder nur unregelmäßig erfüllt; die Maßnahme soll dem hieraus resultierenden Armutsrisiko entgegenwirken.

Genauere Modalitäten werden durch zwei Ausführungsdekrete (Nr. 2014-1226 und Nr. 2014-1227) festgelegt.

Text des Artikels 27

Text des Dekrets 2014-1226

Text des Dekrets 2014-1227