16. Dezember 2014
USA/New York

Modifizierung des Kindesunterhaltsrechts

Im US-Bundesstaat New York tritt Mitte Februar 2015 eine (teilweise nur klarstellende) Neuregelung im Kindesunterhaltsrecht in Kraft. Demnach wird die alle zwei Jahre automatisch vorgenommene Unterhaltsanpassung, die bei einer Steigerung der Lebenshaltungskosten von 10% oder mehr innerhalb dieses Zeitraums vorgenommen wird, in Zukunft so berechnet, dass die sich aus dem Verbraucherpreisindex ergebende Steigerung zu den für den Unterhalt heranzuziehenden Einkommen in Bezug gesetzt und dann auf den nächsten 1000 US-$-Betrag gerundet wird. Anrechenbar ist insofern in Zukunft ein Einkommen von 141.000 US-$ (bisher 130.000) für beide Elternteile zusammen.

Für Einkommen bis zu dieser Grenze gehen die Gerichte normalerweise von 17% Unterhalt für ein Kind, 25% für zwei Kinder, 29% für drei, 31% für vier und mindestens 35% für fünf und mehr Kinder aus.