24. Juni 2014
USA/Texas

Möglichkeit zur Schließung von Stellvertreterehen eingeschränkt

In Texas ist ein Gesetz (die House Bill 869) verabschiedet worden, das Stellvertreterehen (proxy marriages) – d.h. Eheschließungen, bei denen einer der Partner nicht anwesend ist und durch eine andere Person vertreten wird – erschwert und sie nur noch für im Ausland stationierte Angehörige der Streitkräfte zulässt. Die Neuregelung, die die entsprechenden Regelungen im Family Code ändert und am 1.9.2014 in Kraft tritt, ist insbesondere für Strafgefangene von Bedeutung, da in den Haftanstalten in Texas Eheschließungen nicht zugelassen sind und somit die bisher gegebene einzige Möglichkeit zur Eheschließung in einer proxy marriage bestand, die für diesen Personenkreis bisher ausdrücklich vorgesehen war.

Offizielle des Bundesstaats teilten mit, der Sinn des Gesetzes bestehe nicht darin, Eheschließungen zu erschweren, sondern darin, betrügerische Eheschließungen ohne Kenntnis des Ehepartners – die es in der Vergangenheit gegeben habe – zu verhindern. Kritiker äußerten, durch das Gesetz werde die soziale Wiedereingliederung Strafgefangener behindert.

Link zu Übersichtsseite des texanischen Senats zum Gesetzgebungsverfahren mit Zugang zum Entwurfstext samt Änderungen