28. April 2021
Russische Föderation

Namensänderung bei Kindern

In einem Urteil vom 21.1.2021 hat das Oberste Gericht der Russischen Föderation die Voraussetzungen klargestellt, unter denen ein geschiedener Elternteil den Vornamen, Vatersnamen und Nachnamen eines Kindes ändern lassen kann, ohne dass das Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt. Nach Art. 59 des Familiengesetzbuchs ist bei unter 14-Jährigen grundsätzlich das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Eine Ausnahme könne nur in eng begrenzten Fällen zugelassen werden. Als solche zählte das Gericht auf:

  • die behördlich bestätigte Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort des anderen Elternteils festzustellen,
  • den Entzug der Elternrechte des anderen Elternteils per Gerichtsentscheidung,
  • die gerichtliche Entmündigung des anderen Elternteils,
  • die durch Verfahrensdokumente belegte Nichterfüllung elterlicher Pflichten, Nichtteilnahme am Leben des Kindes und Nichtzahlung von Unterhalt.

Im konkreten Fall erklärte das Gericht eine Namensänderung durch die Mutter für unzulässig und verwies darauf, dass der Vater Anteil am Leben der betroffenen beiden Kinder genommen und Unterhalt gezahlt habe.

Beitrag zum Urteil auf der Website des Global Legal Monitor der Library of Congress