26. Februar 2020
Italien

Namensführung der Frau nach der Scheidung

Der italienische Kassationshof (Corte di Cassazione) hat in einem Urteil vom 12.1.2020 (Cass. ord. n. 3454 del 12.01.2020) entschieden, dass die Ehefrau nach der Scheidung grundsätzlich nicht mehr berechtigt ist, ihrem eigenen Familiennamen den des Mannes im Sinne von Art. 143-bis Codice civile hinzuzufügen. Das Gericht könne jedoch in dem Urteil, mit dem es das Erlöschen der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe ausspricht, eine Frau, die dies beantragt, dazu autorisieren, den Namen des Ehemanns weiter zu führen, wenn ein entsprechendes schutzwürdiges Interesse bei ihr selbst oder einem Kind gegeben sei. Eine solche Autorisierung sei nur in Ausnahmefällen möglich; die Entscheidung hierüber, die zu begründen sei, liege jedoch im Ermessen des Richters.