25. April 2017
Liechtenstein
Namensrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Zum 1.1.2017 erfolgte eine Namensregelung für gleichgeschlechtliche Paare durch Einfügung von Art. 12a und 28a im Partnerschaftsgesetz mit Wirkung vom selben Tag.
Link zur konsolidierten Fassung des Partnerschaftsgesetzes mit den neuen Regelungen