27. März 2019
Japan

Namensrechtliche Regelung verfassungskonform

Das Distriktgericht von Tokio hat mit einem Urteil vom 25.3.2018 entschieden, dass die Regelung im Familienregistergesetz, nach der Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen zu führen haben, verfassungskonform ist. Der Argumentation der Kläger, die Regelung verletze die Gleichheit der Geschlechter und die individuelle Würde, folgte das Gericht nicht. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist möglich.

Die infrage stehende Regelung betrifft den Namensgebrauch in amtlichen Zusammenhängen (etwa die Namensverwendung in Ausweisen); in beruflichen und privaten Kontexten ist es vielfach üblich, den Geburtsnamen weiter zu verwenden.