20. Januar 2014
Italien

Namensrechtsregelung EMRK-widrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Kammerentscheidung vom 7.1.2014 die Praxis im italienischen Namensrecht verworfen, die vorsieht, dass Kinder verheirateter Eltern zwingend den Nachnamen des Vaters erhalten. Er stellte einen Verstoß gegen Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) und Art. 8 EMRK (Recht auf Respekt des Privat- und Familienlebens) fest.

Italien kann gegen die Entscheidung binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Es spricht jedoch einiges dafür, dass es dies nicht tun wird, nachdem Ministerpräsident Enrico Letta noch am Tag der Entscheidung per Twitter seine Meinung dazu kundgetan hat: „Der Straßburger Gerichtshof hat Recht. Es ist eine Verpflichtung, in Italien die Normen über den Nachnamen Neugeborener anzupassen.“. Somit ist eine entsprechende Änderung des italienischen Namensrechts wahrscheinlich.

Link zur Entscheidung

Link zum Twitter-Account des italienischen Ministerpräsidenten (vgl. Tweet vom 7.1.2014)