24. Juni 2021
Philippinen

Neue Auslegung eines Ehenichtigkeitsgrundes

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat in einer Entscheidung vom 11.5.2021 seine Auslegung des Begriffs der »psychischen Unfähigkeit« (psychological incapacity) im Sinne von Art. 36 des Familiengesetzbuchs (die einen Ehenichtigkeitsgrund darstellt) geändert. Demnach handelt es sich hierbei um einen juristischen, nicht um einen medizinischen Begriff, der sich auf einen persönlichen Zustand bezieht, der einen Ehegatten daran hindert, die grundlegenden ehelichen Pflichten (nur) in Bezug auf einen bestimmten Partner zu erfüllen. Dieser kann bei der Eheschließung vorgelegen haben, sich aber auch in einem nach dieser vorgekommenen Verhalten gezeigt haben. Es muss sich nicht um eine Geistes- oder Persönlichkeitsstörung handeln und auch nicht um einen dauerhaften und unheilbaren Zustand. Daher ist nicht in allen Fällen das Gutachten eines Psychologen oder Psychiaters zwingend erforderlich.

Link zu Pressemeldung des Gerichtshofs