05. Juli 2012
Neuseeland

Neue Gerichtsgebühren für familienrechtliche Verfahren

In Neuseeland ist eine neue Gerichtsgebührenordnung für Familienrechtsverfahren in Kraft getreten. Während bisher lediglich für Scheidungen eine Gebühr in Höhe von 212 NZ$ anfiel, werden künftig auch Sorgerechtsentscheidungen (220 NZ$) und Entscheidungen zur Güterteilung (700 NZ$) gebührenpflichtig. Dies soll die außergerichtliche Beilegung entsprechender Streitigkeiten fördern, wird aber kritisiert, da es für Bürger mit Einkommen der unteren Mittelklasse, die von Prozesskostenhilfe und der Möglichkeit eines Gebührenerlasses nicht profitieren können, den Zugang zu den Gerichten unzumutbar erschwere.