26. Februar 2020
Niederlande

Neue Unterhaltsregeln

Nach neuen Unterhaltsregeln ist bei der Unterhaltszusprechung oder -vereinbarung in Bezug auf geschiedene Ehepartner und ehemalige Partner einer registrierten Lebensgemeinschaft seit dem 1.1.2020 die Unterhaltsdauer auf maximal 5 Jahre begrenzt (die bisherige, für Fälle vor dem Stichtag weitergeltende Regelung sah hier 12 Jahre vor). Wenn die Verbindung weniger als 10 Jahre gedauert hat, beträgt die Unterhaltsdauer die Hälfte der Zeit, die sie gedauert hat. Bei Vorhandensein gemeinsamer Kinder endet die Unterhaltspflicht ungeachtet dieser Regelungen nicht, bevor das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. Sonderregelungen gelten auch für über 15 Jahre dauernde Verbindungen, wenn eine Altersrente erst nach einer Zeitspanne bezogen werden kann, die die nach den allgemeinen Regeln geltende Unterhaltshöchstdauer überschreitet.

Amtliche Informationsseite zur Unterhaltsdauer