05. September 2012
Somalia

Neue Verfassung enthält Regelungen mit Familienrechtsbezug

In Somalia wurde am 1.8.2012 durch die Nationale Verfassunggebende Versammlung, die aus das gesamte Clanspektrum repräsentierenden, allerdings nicht demokratisch gewählten Mitgliedern besteht, eine Provisorische Verfassung gebilligt. Dabei handelt es sich um eine Interimsverfassung, die in einem Referendum bestätigt werden soll, sobald die Sicherheitslage dies erlaubt.

Die Verfassung enthält eine Reihe von Bestimmungen mit familienrechtlicher Relevanz, insbesondere zum Kinderschutz. So werden u. a. ein Recht auf Erziehung durch die Eltern, ein Verbot der Zwangsheirat, ein Recht auf freie Bildung und ein Verbot des Einsatzes von Kindern als Soldaten postuliert.

Hauptquelle der Rechtsordnung in Somalia soll in Zukunft – wie in der gewohnheitsrechtlichen Praxis schon bisher, soweit es im Land überhaupt eine organisierte Rechtsanwendung gibt – die Scharia sein. Einige Beteiligte vertraten die Auffassung; die Verfassung stehe näher an der Scharia als frühere Verfassungen, andererseits wurde aber auch die Meinung geäußert, dass manche Inhalte (wie Freiheitsrechte, die auch Frauen zukommen) gegen die Scharia verstießen.

Da die Regierung mit Ausnahme der Hauptstadt Mogadischu und deren Umgebung keine Kontrolle über das Staatsgebiet hat, werden die praktischen Wirkungen der Verfassung voraussichtlich sehr beschränkt bleiben. Nach wie vor gibt es in Somalia weder eine kohärente Rechtsordnung noch eine auch nur annähernd normal funktionierende Justiz.