24. April 2013
Ungarn

Neuer Familienbegriff in der Verfassung

Eine am 11.3.2013 durch das ungarische Parlament verabschiedete Verfassungsänderung betrifft u.a. Art. L Abs. 1 (Ehe und Familie). Im neuen Text werden die Ehe und die Eltern-Kind-Beziehung als „Basis der familiären Entwicklung“ bezeichnet. Die Regelung wurde teils heftig kritisiert, da sie unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere. Sie entspricht allerdings im Wesentlichen der schon bisher geltenden Rechtslage.