26. Februar 2020
Costa Rica

Neuer Scheidungsgrund eingeführt

Am 13.2.2020 hat das costa-ricanische Parlament (Asamblea Legislativa) einen Gesetzentwurf (expediente 20.406) verabschiedet, mit dem mittels Hinzufügung einer Ziffer 9 in Art. 48 des Familiengesetzbuchs die Möglichkeit eingeführt wird, nach 6 Monaten des Bestehens einer Ehe die Scheidung aufgrund der Unmöglichkeit des Zusammenlebens (d. h. der Unvereinbarkeit der Charaktere) zu beantragen. Der Entwurf muss nun noch ausgefertigt und verkündet werden.

Link zum Text des Entwurfs