29. Juli 2020
Costa Rica

Neuer Scheidungsgrund eingeführt

Am 21.3.2020 ist das am selben Tag in Gaceta Nr. 56 veröffentlichte Gesetz Nr. 9823 zur Reform des Familiengesetzbuchs in Kraft getreten. Dieses fügt Art. 48 des Gesetzbuchs eine Ziffer 8 hinzu, mit der die Möglichkeit der Scheidung aufgrund der Unvereinbarkeit der Charaktere eingeführt wird. Diese kann nach 6 Monaten Ehe beantragt werden. Weiterhin wird Art. 49 modifiziert – diese Vorschrift billigte bisher nur dem unschuldigen Ehegatten die Beantragung der Scheidung zu und wurde nun in Bezug auf die im neuen Art. 48 Ziff. 8 getroffene Regelung geändert.

Problematisch ist die Änderung insofern, als es in der bisherigen Fassung des Familiengesetzbuchs in Art. 48 bereits eine Ziff. 8 gibt, die durch die Neuregelung nicht (explizit) aufgehoben wurde. Mit dem neuen Familienprozessgesetzbuch, das am 1.10.2020 in Kraft treten soll, und das auch Änderungen des Familiengesetzbuchs enthält, wird Art. 48 neu gefasst und enthält dann nur noch 7 Ziffern, an die die neue Ziffer 8 nahtlos anschließen würde. Diskutiert wird deshalb nunmehr, ob die formal bereits in Kraft getretene neue Ziff. 8 in Art. 48 schon jetzt anwendbar ist, oder erst mit Inkrafttreten des neuen Familienprozessgesetzbuchs, dessen Neufassung des Art. 48 die Vorschrift sinnvoll ergänzt.

(Für den Hinweis auf die letztgenannte Problematik dankt die Bergmann-Redaktion Herrn Dr. Dirk Rissel, Autor des Bergmann-Länderberichts Costa Rica)

Link zum Gesetzestext

Beitrag der costa-ricanischen Rechtsanwältin Ericka Solís zur Problematik