30. Januar 2017
El Salvador

Neues Adoptionsgesetz erlassen

Am 4.11.2016 ist im Amtsblatt (Diario Oficial) ein neues Adoptionsgesetz (Ley Especial de Adopciones; Decreto Nr. 282) veröffentlicht worden; es tritt nach seinem Art. 138 hundert Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die in Art. 165 bis 185 des Familiengesetzbuchs enthaltenen adoptionsrechtlichen Regelungen werden aufgehoben. Das neue Gesetz, das wesentlich detaillierter ist als die bisherigen Rechtsgrundlagen, soll die Adoption als Institution regeln, die das Recht von Kindern, in einer Familie zu leben und sich dort zu entwickeln, garantiert. Als Adoptierende kommen sowohl verschiedengeschlechtliche Paare, als auch Einzelpersonen – unabhängig von ihrem Zivilstand – infrage (Art. 11). Die Wirkungen einer Adoption sind die einer Volladoption (Art. 14); dabei gibt es ein Recht auf die Kenntnis davon, wer die eigenen biologischen Eltern sind (Art. 15). Die Regelungen zu den Familiennamen des Adoptivkindes führen grundsätzlich zu denselben Ergebnissen wie bei einem leiblichen Kind (vgl. dazu Art. 16). Nach Art. 17 ist eine Änderung des Eigennamens (nombre propio) auf gerichtlichem Wege möglich, wenn sie im Interesse des Betroffenen ist; die Meinung von Kindern und Jugendlichen hierzu ist zu berücksichtigen.

Die Verabschiedung im Parlament war ursprünglich bereits im Februar 2016 erfolgt; das Gesetzgebungsverfahren wurde dann aber durch ein Veto des Präsidenten verzögert.

Das Gesetzblatt vom 4.11.2016 mit dem Gesetzestext ist auf der Webseite http://www.imprentanacional.gob.sv/index.php/servicios/en-linea/ciudadano/busqueda-de-diarios-oficiales suchbar.