19. Juli 2013
Argentinien/Provinz Buenos Aires

Neues Adoptionsverfahrensgesetz

In der Provinz Buenos Aires wurde Mitte Juli ein neues Adoptionsverfahrensgesetz verabschiedet. Damit werden die zu beachtenden Fristen deutlich verkürzt. Künftig muss ein Richter innerhalb von 6 Monaten nach Ergreifen der ersten Schutzmaßnahme zugunsten eines Kindes, das sich in einem Zustand der Verletzbarkeit befindet, entscheiden, ob das Kind adoptierbar ist.