26. Mai 2014
Argentinien/Chaco

Neues Adoptionsverfahrensgesetz erlassen

In der argentinischen Provinz Chaco ist im April ein neues Adoptionsverfahrensgesetz (Ley 7388) verabschiedet worden. Dieses sieht als Grundprinzipien das übergeordnete Kindesinteresse, den Respekt des Rechts auf die Identität, die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zum Verbleib in der Herkunftsfamilie, die Aufrechterhaltung von Geschwisterbindungen, das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft und das Recht des Kindes auf Anhörung (bei einem Zustimmungserfordernis ab 10 Jahren Lebensalter) vor. Für die Adoption sind drei Schritte nötig: die Adoptierbarkeitserklärung, die Übertragung des Sorgerechts (guarda) mit dem Ziel der Adoption und die Adoption im engeren Sinn.