30. Januar 2023
Benin

Neues Gesetzbuch zum Staatsangehörigkeitsrecht

Das neue Gesetzbuch zur beninischen Staatsangehörigkeit (Gesetz Nr. 2022-22 vom 20.12.2022 – Code de la nationalité béninoise) ist durch den Präsidenten ausgefertigt worden. Die originäre Staatsangehörigkeit kann sowohl aufgrund Abstammung von einem Elternteil mit der Staatsangehörigkeit der Republik Benin (Art. 18)) als auch aufgrund Geburt auf dem Staatsgebiet (Art 20) erworben werden. Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten sind zugelassen (Art 3).

Link zu Pressemeldung mit Möglichkeit zum Herunterladen des Gesetzestexts