20. Januar 2014
Tschechische Republik

Neues IPR in Kraft

Am 1.1.2014 ist – gleichzeitig mit dem neuen Zivilgesetzbuch – das Gesetz über internationales Privatrecht (Gesetz Nr. 91/2012) in Kraft getreten. Die alten Bestimmungen zum Thema (Gesetz Nr. 97/1963) sind außer Kraft getreten.

 

Die bisherige Gesetzeszweiteilung in IPR und IZPR ist aufgegeben worden; stattdessen liegt nun eine themenverbindende Regelung vor.

Das neue Gesetz ist gegenüber der bisher bestehenden Regelung ausführlicher, was sich schon in der Anzahl der Paragraphen (125 gegenüber 70 in der alten Regelung) ausdrückt. Dabei werden teilweise Probleme geregelt, die das alte Gesetz nicht ansprach und die deshalb bisher aufgrund der Vorgaben von Literatur und Rechtsprechung zu lösen waren.

Dies betrifft insbesondere die Qualifikation (§ 20) und die Anknüpfung von Vorfragen (§ 22) sowie die Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts (§ 23). Familienrechtsrelevant ist u.a. eine neue Regelung zur Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht in Bezug auf registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Einige Anknüpfungskriterien wurden modifiziert und v.a. die Staatsangehörigkeit zugunsten des gewöhnlichen Aufenthalts zurückgedrängt, was allerdings nicht durchgehend konsequent geschehen ist.

Wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten auch sind in der Tschechischen Republik im IPR europarechtliche Normen von beträchtlicher Bedeutung, was die Relevanz des neuen Gesetzes einschränkt. Die Tschechische Republik zählt allerdings bisher nicht zu den Staaten, die die Rom III-Verordnung anwenden.

Link zum Gesetzestext (für die Rechtsfindung nicht geeignete computergenerierte englische Übersetzung)