20. Oktober 2016
Slowenien

Neues Partnerschaftsgesetz

Am 24.5.2016 ist in Slowenien das neue Partnerschaftsgesetz in Kraft getreten; inhaltliche Geltung hat es allerdings erst ab dem 24.2.2017. Damit werden die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare ausgeweitet. (Die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist aufgrund des entsprechenden Gesetzes vom 22.6.2005 schon bisher möglich.) Die Rechte aus einer Partnerschaft werden weitgehend – mit Ausnahme des Adoptionsrechts und des Rechts auf In-vitro-Fertilisation – entsprechend denen aus einer Ehe geregelt. Nicht formalisierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden künftig behandelt wie nicht formalisierte heterosexuelle Partnerschaften.

2015 war eine gesetzliche Regelung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in einem Referendum abgelehnt worden. Der Versuch, auch über das Partnerschaftsgesetz ein Referendum zu initiieren, scheiterte dagegen 2016 vor dem Verfassungsgerichtshof. Das neue Gesetz beabsichtigt nach Ansicht von Kommentatoren, gleichgeschlechtlichen Paaren über eine Partnerschaft weitgehend gleiche Rechte wie Eheleuten einzuräumen, nachdem eine Öffnung der Ehe politisch nicht durchsetzbar erscheint.

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext (in slowenischer Sprache)