09. März 2012
Polen

Neues polnisches Staatsangehörigkeitsrecht

Am 15.8.2012 tritt in Polen ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Einzelne Vorschriften (v.a. über die Wiedererlangung der polnischen Staatsangehörigkeit) gelten schon ab 15.5.2012. Das neue Gesetz ersetzt das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1962.

Quelle (Text des Gesetzes):

http://www.administrator24.info/artykul/id2719,ustawa-o-obywatelstwie-polskim