30. März 2016
Ecuador

Neues Registergesetz erlassen

In Ecuador ist am 4.2.2016 das Organgesetz über den Umgang mit der Identität und die zivilen Daten (Ley Orgánica de Gestión de la Identidad y Datos Civiles) im Gesetzblatt veröffentlicht worden und gemäß seinem Schlussartikel am selben Tag in Kraft getreten. Das Gesetz ersetzt das Gesetz über Zivilregister, Identifikation und Registrierung vom 21.4.1976. Dabei sind die am Ende des Gesetzes enthaltenen Übergangsvorschriften zu beachten. Innerhalb von 180 Tagen ab der Veröffentlichung ist eine Ausführungsverordnung zu erlassen (Erste Übergangsbestimmung).

Inhaltlich trifft das neue Gesetz detaillierte Vorschriften zu zivilregisterrechtlichen Vorgängen. Nach Art. 10 ist die Generaldirektion für das Zivilregisterwesen, Identifizierung und Ausweisausstellung u.a. für die Eintragung und Registrierung folgender Sachverhalte zuständig: Geburten, Vornamenswechsel, Vornamenshinzufügungen und Vornamensstreichungen, Änderungen des Nachnamens und des auf tatsächlicher Übung beruhenden Nachnamensbesitzes, Änderungen des Geschlechts und entsprechende Vornamensänderungen, Adoptionen, Anerkennung von Söhnen und Töchtern, Post-mortem-Anerkennung von Söhnen und Töchtern, Eheschließungen, in unmittelbarer Todesgefahr (unter besonderen Voraussetzungen erfolgte) Eheschließungen, Scheidungen, Regelungen zur Verwaltung der ehelichen Gütergesellschaft und deren Auflösung, Eheverträge, faktische Lebensgemeinschaften und deren Beendigung, Sterbefälle, Totgeburten, Status der Geschäftsunfähigkeit von Personen, Willensäußerung in Bezug auf Organspenden, Einbürgerung und Migrationsstatus von Ausländern, Anerkennungen der Staatsangehörigkeit, Verlust und Wiedererlangung der erworbenen Staatsangehörigkeit, Verlust und Suspendierung politischer Teilhaberechte, Unmündigerklärung von Personen und Wiederherstellung der Mündigkeit, Nichtigkeit von Zivilstandstatsachen und -handlungen, vollstreckbare Gerichtsentscheidungen, die Auswirkungen auf Registerinformationen haben, Zivilstandstatsachen und Zivilstandshandlungen, die vor einer ausländischen Behörde eingetreten sind sowie weitere Zivilstandstatsachen oder Zivilstandshandlungen, für die die Verfassung oder ein Gesetz dies anordnet.

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext