28. April 2015
Ecuador

Neues Verfahrensgesetzbuch verabschiedet

Die Nationalversammlung, das Einkammerparlament von Ecuador, hat am 26.3.2015 das neue Allgemeine Verfahrensgesetzbuch, den Código General de Procesos, verabschiedet. Das Gesetzbuch, das 10 Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten soll, regelt auch das Verfahren in Familiensachen. Abgeschafft wurde eine Regelung, nach der bisher neben unterhaltssäumigen Eltern auch nachrangig unterhaltspflichtige Verwandte des Kindes (Großeltern, Geschwister über 21 Jahre, Onkel und Tanten) bei Säumnis in Haft genommen werden konnten; dies ist nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nur noch für Eltern möglich, gegen die anderen Verwandten können nach wie vor Ausreiseverbote verhängt werden.