24. Oktober 2014
Argentinien

Neues Zivil- und Handelsgesetzbuch verkündet

Die argentinische Staatspräsidentin Cristina Fernández de Kirchner hat am 7.10.2014 das neue Zivil- und Handelsgesetzbuch verkündet. Dieses soll am 1.1.2016 in Kraft treten. Das Gesetzbuch bringt auch im Familienrecht zahlreiche Neuerungen. Unter anderem sieht es (Neu-)Regelungen zu Eheverträgen, zum Zusammenleben von Ehegatten, zum nichtehelichen Zusammenleben, zur Erleichterung der Scheidung, zur Wahl des Nachnamens, zum Adoptionsrecht, zur künstlichen Befruchtung und zur Anerkennung des Personenstatus von Embryonen vor.

Link zum Gesetzestext (PDF) (Am Ende des Dokuments findet sich eine synoptische Gegenüberstellung wichtiger Änderungen im Verhältnis zur gegenwärtigen Rechtslage.)