25. Februar 2016
USA/New Jersey

Neuregelung zu Altersgrenzen bei Kindesunterhalt

Am 19.1. 2016 hat der Gouverneur von New Jersey, Chris Christie, Bill S-1046/A-2721 ausgefertigt. Das neue Gesetz tritt am 1.2.2017 in Kraft. Es betrifft den Zeitpunkt, zu dem die Verpflichtung zur Leistung von Kindesunterhalt endet. Dieser liegt zukünftig grundsätzlich bei 19 Jahren, wobei eine Verlängerung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs möglich ist, wenn sich das unterhaltsberechtigte Kind noch in Ausbildung befindet oder behindert ist.

Link zum Gesetzestext (Dokument stammt aus dem Gesetzgebungsverfahren, sodass Abweichungen zur verkündeten Version nicht auszuschließen sind.)