16. August 2012
Vereinigtes Königreich/Turks- und Caicosinseln

Neuregelung des Zugehörigenstatus auf den Turks- und Caicosinseln

Im August ist auf den Turks- und Caicosinseln, die ein britisches Überseegebiet bilden, eine Neuregelung des Zugehörigenstatus („Belonger“-Status) in Kraft getreten. Die Einwohner der Inseln sind British Overseas Territories Citizens. Die Rechte, die in unabhängigen Staaten von der Staatsangehörigkeit abhängen, sind dabei auf den Inseln weitgehend an den Zugehörigenstatus geknüpft, der teils auch als Vorform der Staatsangehörigkeit in Bezug auf eine mögliche zukünftige Unabhängigkeit der Inseln gesehen wird. Der Zugehörigenstatus kann in Zukunft (nur noch) aufgrund folgender Tatbestände erworben werden: Geburt, Abstammung, Adoption, Ehe von mindestens 10 Jahren Dauer mit einem Zugehörigen (der nicht selbst Zugehöriger aufgrund einer vorher bestehenden Ehe ist), Status als abhängiges Kind einer Person, die kraft Ehe Zugehöriger wird.