27. Januar 2021
Neuregelung zum Ehefähigkeitsalter schließt Kinderehen aus
Dominikanische Republik
Am 6.1.2021 hat der Staatspräsident der Dominikanischen Republik das Gesetz Nr. 1-21 unterzeichnet, mit dem das Ehefähigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre festgesetzt wird. Zu diesem Zweck werden eine Reihe von Vorschriften im Zivilgesetzbuch sowie im Gesetz Nr. 659 über das Personenstandswesen geändert.